1. Reklamation/Rücksendung zur Reparatur

Nachfolgend erhalten Sie unsere Empfehlungen, die nicht rechtsverbindlich sind, jedoch eine möglichst zügige und unkomplizierte Abwicklung sicherstellen sollen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben auch bei Nichteinhaltung der Empfehlungen unberührt.

Bitte nehmen Sie vor der Rücksendung Kontakt mit uns auf. In vielen Fällen kann das Problem mit Hilfe unserer Servicetechniker auch ohne Einsenden des Rechners behoben werden.

Bei Reklamationen legen Sie bitte unbedingt eine ausführliche Fehlerbeschreibung und eine Rechnungskopie der Rücksendung bei. Von großem Vorteil ist auch, wenn Sie auf der Fehlerbeschreibung Ihre aktuellen Kontaktdaten (Email, Telefon) angeben, damit unsere Servicemitarbeiter Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können.

Bitte legen Sie in den Rücksendekarton eine Kopie der Rechnung und das ausgefüllte RMA-Formular. Beachten Sie, dass wir defekte Ware, die OHNE diese Papiere eingesendet wird im Zweifel nicht zuordnen können und sich zeitaufwändige Rückfragen ergeben können.


Bitte machen Sie Ihre Zusendungen frei. Das Porto für eine regelmäßige Rücksendung erstatten wir für Sie im Gewährleistungsfall. Beachten Sie bitte, dass mittlerweile viele Hersteller, die eigene Garantien gewähren, einen sehr guten Service bieten und Sie die Ware beim Hersteller direkt schneller wieder bekommen, als dies über uns geschehen kann. Dies gilt besonders für Monitore mit Vor-Ort-Service. Neben den Herstellergarantien bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. Die Garantiebedingungen sowie die Adressen für die Einsendungen finden Sie bei den Herstellerunterlagen zu den Garantien bei der Ware.

Sollten Sie unsicher sein, was besser ist schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir weisen auch daraufhin, dass wir die Versandkosten nur im Falle eines Gewährleistungsfalles übernehmen können. Wenn Sie eine Garantieabwicklung über den Hersteller wählen, tragen Sie nach den meisten Garantiebedingungen die Versandkosten.

Bitte prüfen Sie vor Absendung, ob es sich tatsächlich um einen Defekt handelt. Fragen Sie im Zweifel bei uns an. Wenn Sie eine Garantieabwicklung wünschen, die über uns und nicht unmittelbar mit dem Hersteller erfolgen soll, erlauben wir uns eine Servicepauschale von 20,00 € für diesen Dienst zu berechnen. Wir werden Sie vorher aber darauf hinweisen, damit Sie sich entscheiden können.

2. Verpackung

Bei unsachgemäßer Verpackung erlischt der Garantieanspruch. Bitte heben Sie die Originalverpackung vom PC-Gehäuse inkl. Styroporeinlagen (diese werden beim PC Versand unbedingt gebraucht), sowie evtl. unsere Außenverpackung auf. Benutzen Sie zur Rücksendung des PCs diese Gehäuse Originalverpackung. Der PC in der Originalverpackung muss zusätzlich in ein ausrechend großes und gut gepolstertes Außenkarton eingepackt werden.

3. Datensicherung

Im Rahmen der Reparatur kann es nötig sein, den PC neu zu installieren. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass vor dem Einsenden des Systems alle wichtigen Daten gesichert sind.

4. Unberechtigte Beanstandungen

Im Falle einer unberechtigten Reklamation (kein Fehler festzustellen, Bedienungsfehler, Kompatibilitätsfehler, Beschädigung durch unfachmännischen Eingriff, etc.) wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu Euro 50.- inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
Auf Wunsch kann die Reparatur in diesem Fall kostenpflichtig durchgeführt werden.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, unfachmännische Eingriffe, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm- bzw. Softwarebenutzung, Vireninfektion, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.


Was ist der Unterschied zwischen Garantie & Gewährleistung?

Gewährleistung...
... ist ein gesetzlich definierter Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Der Verkäufer muss dem Kunden beweisen, dass er seine Ware ohne Mängel übergeben hat.
Das gilt aber nicht für die gesamte Gewährleistungsfrist, sondern nur für die ersten sechs Monate. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, dass bei der Übergabe der Kaufsache bereits ein Mangel vorlag oder angelegt war.
Die Gewährleistungszeit beträgt bei neuen Geräten 2 Jahre. Für Unternehmer gilt: Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist auch bei neuer Ware ein Jahr ab Erhalt der Ware.

Garantie...
... ist eine freiwillige Serviceleistung vieler Hersteller. Die Abwicklung erfolgt direkt und schnell zwischen dem Käufer und dem Hersteller.
Treten innerhalb der Garantiezeit Schäden auf, übernimmt der Hersteller unkompliziert die unentgeltliche Nachbesserung. Weil es ein zusätzliches Versprechen des Herstellers ist, können die Leistungsumfänge einer Garantie bei verschiedenen Herstellern auch sehr unterschiedlich sein. Meist gibt es aber keine Einschränkungen in punkto Beweislast wie bei der Gewährleistung, da der Hersteller auch für solche Fehler einsteht, die erst nach Übergabe der Kaufsache entstanden sind. Allerdings kommt es öfters vor, dass der Garantieanspruch für bestimmte Baugruppen nicht für die komplette Garantiezeit gilt und verkürzt wird. Oder bestimmte Produktgruppen ganz ausgenommen sind.


Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum:
In beiden Fällen besteht kein automatischer Anspruch auf Umtausch.
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